In diesem C! Podcast spricht Corinne M. Flick mit dem Juristen und Schriftsteller Bernhard Schlink zum Thema:
Was hat Suizid mit Freiheit zu tun?
Hier seine Gedanken in Kürze:
Wenn man von der Freiheit zum Suizid Gebrauch gemacht hat, gibt es keine weitere Freiheit, von der man Gebrauch machen könnte. Nur in diesem Sinn ist der Suizid die letzte Form des Freiheitsgebrauchs.
Mit der positiven Freiheit ist immer auch die negative Freiheit gewährleistet … Mit dem Recht auf Leben ist auch das Recht gewährleistet, nicht zu leben.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf selbstbestimmtes Sterben im allgemeinen Persönlichkeitsrecht fundiert. Das lässt sich hören. Denn zu sterben ist eine der persönlichsten Entscheidungen überhaupt, in der es wirklich um den Kern der Persönlichkeit geht.
Eine Spannungslage besteht: Wir haben das Recht auf den Suizid und wir haben die Pflicht des Staates, dafür zu sorgen, dass wirklich nur autonome Entscheidungen zum Suizid führen.
Der Zugang zur Selbsttötung darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass man schwer krank ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig und klar entschieden. Eigentlich wäre es da die Aufgabe des Gesundheitsministers, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Das macht er nicht … Er sagt, das kann er mit seinem Gewissen nicht verantworten. Das ist interessant. Früher haben Amtswalter, wenn eine Amtspflicht sich mit dem Gewissen nicht vertrug, ihren Rücktritt genommen.
Ich teile nicht die Meinung, dass wir Kindergrundrechte brauchen. Unsere Grundrechte sind Grundrechte für alle Menschen und natürlich auch für die Kinder.