Freiheit als Antwort auf den Umgang mit dem Ungewissen

Paul Kirchhof, Professor für öffentliches Recht und Steuerrecht, hat sich mit dem Thema Freiheit schon in der C! Edition Rechnen mit dem Scheitern: Strategien in ungewissen Zeiten beschäftigt. Sein Beitrag bleibt aktuell. Lesen Sie ihn hier:

Freiheit - eine Antwort auf den Umgang mit dem Ungewissen

Freiheit bedeutet, dass der einzelne Mensch seine eigenen Angelegenheiten selbst entscheidet, er die sich ihm bietenden Chancen, aber auch die Risiken von Fehlentscheidungen persönlich trägt. Die Ungewissheit der Zukunft wird durch die Selbstverantwortlichkeit des Menschen bei der Eigengestaltung seines Lebens erträglich. Entscheidungen in Selbstbetroffenheit und Selbstverantwortlichkeit verheißen dann in der Summe aller Freiheitsentscheidungen ein Höchstmaß menschlicher Gediegenheit, damit allgemeinen Frieden, kulturelle Entfaltung, wirtschaftliche Prosperität.

"Wer Frieden unter den Menschen will, schafft Recht. Wer die Verbindlichkeit des Rechts auf Dauer zu sichern sucht, setzt auf Freiheit."

Ungewissheit als Bedingung der Freiheit

Der Gedanke der »Freiheit« erschließt das Verständnis des Rechts. Das Recht grenzt die Handlungssphären des Menschen, seine Freiheiten, voneinander ab, regelt eine menschliche Gemeinschaft, in der jede:r Rechte, Handlungsbefugnisse, Verantwortlichkeiten hat. Die Tiere, die nach ihrem Instinkt leben, brauchen kein Recht. Wer Frieden unter den Menschen will, schafft Recht. Wer die Verbindlichkeit des Rechts auf Dauer zu sichern sucht, setzt auf Freiheit.

Allerdings wird heute von manchen Wissenschaftler:innen, insbesondere von Neurobiolog:innen, behauptet, der Mensch habe keinen freien Willen, sei den kausalen Naturgesetzen unterworfen, die alle Entscheidungen des Menschen bestimmten. Unbewusste Instanzen im Gehirn lenkten sein Bewusstsein, seinen Willen, sein Handeln. Nach dieser These steuert die Person sich nicht in Vernunft und Verantwortlichkeit selbst, sondern wird – wie der:die Skifahrer:in in der Gondel – von mechanischen Kräften bewegt und unausweichlich einem Ziel zugeführt.

Wäre diese These richtig, gäbe es keine Freiheit, aber auch keine Ungewissheit. Alles Geschehen wäre von kausalen Naturgesetzen, menschlichen Trieben oder göttlicher Prädestination bestimmt. Anstrengungen des Menschen, sein Lebensschicksal durch Bildung, Leistung, Verantwortlichkeit zu bessern, wären sinnlos. Verantwortlichkeiten – Schuld und Haftung – gäbe es nicht. Die Unterscheidung zwischen Gut und Böse müsste den Kausalkategorien von Ursache und Wirkung weichen, die ohne Willen und Verantwortlichkeit des Menschen angestoßen werden. Die Menschen kennen nicht mehr Zuwendung, Rücksichtnahme, Liebe, nicht mehr Gemeinwohl und öffentliche Verantwortlichkeit, nicht mehr den Frieden des Rechts, keine Justitia – weder mit Waage noch mit Schwert. Wir alle suchen in unserer kausalen Getriebenheit den Genuss des Augenblicks, vielleicht die Selbsttäuschung, wir könnten irgendwie durch eigenes Handeln einen Vorteil für unsergattern.

Unsere Erfahrung spricht für Freiheit. Wenn wir heute Abend entscheiden, ob wir ein Glas Wein oder ein Bier trinken, morgen sorgfältig bedenken, ob wir das eine oder das andere Buch lesen wollen, und übermorgen mit unseren Freunden abstimmen, ob wir das Wochenende in den Bergen oder am See verbringen werden, so erleben wir Freiheit. Wir mögen von Lust, von Neugierde, von Erholungsbedürfnissen bestimmt sein. Wo und mit wem wir aber die daraus folgenden Lebensgestaltungen wählen, bleibt unserer Entscheidung vorbehalten.

Der Mensch lässt sich allein naturwissenschaftlich nicht erklären. Zwar ist sein Handeln von natürlichen Gegebenheiten, von gefestigten Gewohnheiten, von gesellschaftlichen, rechtlichen und finanziellen Umständen abhängig. Doch seine geistige Auseinandersetzung meint die Wahl zwischen Pflicht und Neigung, die Suche nach dem subjektiv als besser Angesehenen, das Wägen unter Alternativen, das Sichten und Ordnen von Handlungsoptionen, das Streben nach Neuem, Gegenläufigem, Abenteuerlichem, Unkonventionellem. Kunst und Wissenschaft, Liebe und Begeisterung, Enttäuschung und Trauer, Mut und Ängstlichkeit lassen sich kausal-naturwissenschaftlich nicht erklären. Wer dem eigenen Kind ins Gesicht gesehen, einen großen Roman gelesen, ein Konzert gehört, eine wissenschaftliche Entdeckung gemacht hat, ist immun gegen jede These, die den Menschen allein auf naturwissenschaftliche Kausalität verengt. Und Recht braucht persönliche Verantwortlichkeit, Schuld, Haftung, Sühne, Vergebung. Eine Gesellschaft ohne Recht wäre ein Kampf aller gegen alle, der Untergang der Schutzbedürftigen, das Chaos. Deswegen müssten selbst die Naturwissenschaftler:innen, die an eine mechanisch-naturalistische Determiniertheit des Menschen glauben, eine Rechtsordnung fordern, die Verantwortlichkeiten schützt, Selbstbestimmung achtet, Schuld und Haftung definiert.

Ungewissheit als Bedingung der Freiheit

Freiheit heißt, sich von anderen unterscheiden zu dürfen. Die eine schreibt Tag und Nacht Bilanzen, wird reich an Geld, der andere schreibt Tag und Nacht Verse, wird reich an Gedichten. Beide sind danach in ihrer Person wie in ihren Lebensumständen verschieden, werden diese Verschiedenheit bei konsequenter Fortsetzung ihrer Biographie weiter nähren. Dieses Freiheitsrecht, sich von anderen zu unterscheiden, macht aus der allgemeinen Zukunftsungewissheit einen individuell gewollten und verantworteten Plan. Die Entwicklung des eigenen Lebens wird nicht resignativ erduldet, sondern nach den persönlichen Hoffnungen der Freiheitsberechtigten gestaltet. Der Mensch weiß, dass seine Zukunft von ihm abhängt, seinen Bedürfnissen und Wertungen entspricht, von ihm immer wieder auf neue Situationen und Gegebenheiten abgestimmt werden kann. Der Mensch kann seine Endlichkeit, seine geistige und körperliche Beschränktheit, seine Gebundenheit in Raum, Zeit und Kultur willentlich nicht aus dem Weg räumen, wohl aber die ihm gebotenen freiheitlichen Gestaltungsräume innerhalb seiner Bedingtheiten und Zeiten nutzen.

"Das Recht kann die Ungewissheiten nicht aus dem menschlichen Leben nehmen, nutzt sie aber voll Hoffnung zum Prinzip der Freiheit."

Die geistesgeschichtlichen Grundlagen unserer Freiheitskultur haben ihre Wurzeln im Christentum, im Humanismus und in der Aufklärung. Das Christentum lehrt, der Mensch sei Ebenbild Gottes, begründet damit den radikalsten Freiheits- und Gleichheitssatz der Rechtsgeschichte. Jeder Mensch ist in diesem Leben mit Würde ausgestattet, freiheitsbegabt, verantwortungsbewusst. Aus diesen Fähigkeiten erwachsen rechtliche Ansprüche. Sie sind jedem Menschen eigen, mitgegeben, deshalb universal. Der Humanismus sucht die antiken Bildungswerte mit dem christlichen Weltbild zu verbinden, entwickelt Maßstäbe, um das Leben des einzelnen Menschen nach dem Vorbild der griechisch-römischen Antike menschwürdiger zu gestalten und die einzelne Persönlichkeit zur Entfaltung zu bringen. Die Aufklärung machte dann das Gesetz der Freiheit zur Grundregel menschlichen Zusammenlebens. Die subjektiv in jedem Menschen angelegte naturwüchsige Freiheit wird durch das Gesetz zu der vom Staat gesicherten Freiheit, die nach verallgemeinerungsfähigen Maßstäben sucht.

Die moderne Welt ist damit geprägt durch eine Idee der Freiheit, die eine ungewisse Zukunft nicht hinnimmt und erträgt, sondern in der Selbstbestimmung der einzelnen Person und ihrer Verantwortlichkeit gestaltet. Das Recht kann die Ungewissheiten nicht aus dem menschlichen Leben nehmen, nutzt sie aber voll Hoffnung zum Prinzip der Freiheit.

Freiheitsrechte

Die französische Erklärung der Menschen und Bürgerrechte (1789) versteht die Freiheit als das Recht jeder einzelnen Person, alles tun zu dürfen, was anderen nicht schadet. Jeder Mensch darf seine natürlichen Rechte, seine Freiheit in den Grenzen ausüben, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft den Genuss derselben Rechte sichern. Diese Grenzen sind von dem Gesetzgeber zu verdeutlichen. Er darf nur Handlungen verbieten, die die Gesellschaft schädigen.

Diese Freiheit ist zunächst die Freiheit von etwas … Der Mensch ist durch seine Mitmenschen, die staatliche Gewalt und durch fremde Mächte bedroht, erwartet aber Sicherheit von der Mitwirkung aller, die jedem Menschen seine Rechte zubilligen. Er beansprucht ein allgemeines Gesetz, Gleichheit vor diesem Gesetz, Sicherheit und Schutz in der Freiheitsgemeinschaft.

Fehlen dem Menschen aber die materiellen Voraussetzungen für selbstbestimmtes Handeln, begehrt er Freiheit zu etwas. Er begehrt Eigentum, einen Arbeitsplatz, soziale Sicherheit in Krisenfällen, Bildung und Ausbildung, vor allem staatliche Vorkehrungen für die Unversehrtheit seines Lebens und seiner Gesundheit. Die Frage, inwieweit der Staat die Freiheitsvoraussetzungen schaffen und gewährleisten soll, ist der Kern des Streites um die richtige Wirtschaftsverfassung.

Schließlich rücken – nach Sicherung der individuellen Freiheit und diese flankierend – politische Freiheiten in den Mittelpunkt der Gemeinschaft. Der freiheitswillige Mensch verwirklicht seine Freiheit in etwas. Er beansprucht in der Gesellschaft Redefreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Presse- und Rundfunkfreiheit, in der Demokratie Teilhabe an Wahlen und Abstimmungen. In diesen unterschiedlichen Auffächerungen des Freiheitsbegriffs und des Freiheitsanliegens spiegeln sich die Grundentscheidungen, inwieweit die dem Leben eigenen Ungewissheiten, Unsicherheiten, Risiken von einzelnen Personen in Freiheit geplant und gelenkt werden, inwieweit der Mensch vom Staat Sicherheit – ein Mindestmaß, ein Höchstmaß – erwarten darf.

Ungewissheiten – Freiheitsrechte

Freiheit entfesselt den Menschen, erlaubt ihm die selbstbestimmte Entfaltung seiner Begabungen, seiner Lebensvorstellungen, seines Gemeinschaftsverständnisses. Je mehr die Freiheitsrechte in diesem auf den einzelnen Menschen bezogenen Gestaltungskonzept erfolgreich sind, desto mehr stellen sich neue Fragen an das Freiheitsprinzip, gerät die Freiheitsidee erneut in Ungewissheiten.

Die Freiheit von Wissenschaft und Technik hat zu einem industriellen Umbruch geführt, der wesentliche Produktionsvorgänge den Menschen aus der Hand nimmt und der Maschine – dem Computer und dem Roboter – überträgt. Autos, Computer oder Arzneimittel werden heute maschinell hergestellt. Der Mensch erfindet und nutzt die Maschine, überwacht sie, genießt ihre Produkte. Er ist von schwerer körperlicher Arbeit befreit. Damit steht er aber auch vor der Frage, wem die Ergebnisse der maschinellen Produktion zustehen. Traditionell ist dem Menschen das Werk seiner Hände zu eigen, das, was er mit seiner Arbeit der Natur hinzugefügt hat (John Locke). Heute produziert die Maschine, bringt neue, in der Natur nicht vorgefundene Güter und Werte hervor. Wenn wir nun erwarten, dass der maschinell erzielte Gewinn den Kapitalgeber:innen gehört, die die Maschine finanzieren, also die maschinelle Produktion ermöglicht haben, so wird dieser Entstehensgrund für Eigentum spätestens dann fragwürdig, wenn alle wesentlichen Produktionsvorgänge von Maschinen geleistet werden, damit eine gigantische Umverteilung der Einkommen von der menschlichen Arbeitskraft zur Finanzkraft ins Werk gesetzt wird.

Das Übermaß an Finanzmitteln offenbart die gegenwärtige Entwicklung des Finanzmarkts. Dort sind mehr Gelder verfügbar, als für die Produktion von Gütern und Dienstleistungen gebraucht werden. Deswegen beginnt der Markt Geld gegen Geld zu tauschen, auf Wertbewegungen zu hoffen, auf Aufstieg und Niedergang von Unternehmen und Staaten zu wetten. Dieser Finanzmarkt wird immer anonymer, verantwortet kaum noch den Kapitaleinsatz, aus dem er seine Rendite erzielt. Er gefährdet die Idee des verantworteten und nur deshalb gerechtfertigten Eigentums.

Die Freiheit der Wissenschaft entfaltet dramatische Möglichkeiten des Verkehrs, der Medienbegegnung, der digitalen Welt, der Medizin. Wenn heute die Medizin eine Genom-Totalsequenzierung in kurzer Zeit zu angemessenen Kosten leisten kann, damit eine andere Person mehr über die Identität eines Menschen weiß als dieser selbst, die andere sich auch anschickt, diese Identität heilend – vielleicht auch lenkend, erziehend – zu verändern, so wird ein Grundgedanke unseres Rechts in Frage gestellt: die Unantastbarkeit der Würde eines Menschen in seiner Individualität und Personalität.

"Freiheit ist das Prinzip des hoffenden Menschen."

Freiheit strebt nach Grenzenlosigkeit, hat vielfach – in der Wissenschaft, in den Medien, im weltweiten Wirtschaftsmarkt, im Sport, bei Reisen – Staats- und Kontinentgrenzen überwunden. Kulturen begegnen sich, Rechtsordnungen treffen aufeinander, Staaten und Freiheitsberechtigte müssen sich im fremden Recht zurechtfinden. Doch diese Aufgabe beruht nicht auf dem Makel eines fehlenden Weltenstaates, sondern auf der Notwendigkeit einer Gewaltenteilung durch eine Vielzahl von Staaten. Die Staatsgewalt kann Bürger:innen nur gerecht werden, wenn der Staat bürgernah denkt und handelt, wenn er nicht versucht, die Vielfalt der Kulturen annähernd in eine einheitliche Weltkultur zu zwingen, wenn die Voraussetzung einer Demokratie – das sich seiner Identität bewusste Staatsvolk – Realität bleibt. Die Bedeutung des Pluriversums von fast 200 Staaten auf dieser Erde wird insbesondere dem Menschen bewusst, der sich der Macht der ihn gegenwärtig bestimmenden Staatsgewalt entziehen will. Er kann auswandern, einwandern, Asyl begehren. Gäbe es nur einen Weltenstaat, der nach statistischer Wahrscheinlichkeit wohl eher Züge einer Diktatur als einer Demokratie trüge, so könnte dieser jeden Menschen in jedem Winkel der Welt erreichen. Er wäre dieser Staatsgewalt unentrinnbar ausgeliefert.

Freiheit bewältigt Ungewissheit und birgt Ungewissheit in sich. Doch Freiheit macht aus dem Unbekannten, Unsichtbaren, Unsicheren Hoffnung. Diese Hoffnung bezieht sich auf den einzelnen Menschen, sein Selbstbestimmungsrecht, seine Gestaltungsfreude, seine Verantwortlichkeit. Freiheit ist das Prinzip des hoffenden Menschen.

Paul Kirchhof in: Rechnen mit dem Scheitern: Strategien in Ungewissen Zeiten. Convoco Edition 2013.

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