Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff

Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff ist Präsident des Bundesfinanzhofs. Studium in Münster, Referendarzeit in Baden-Württemberg, 1984-1987 wiss. Mitarbeiter an der Universität Heidelberg. 1987 Richter am Finanzgericht Düsseldorf. 1987-1991 wiss. Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. 1989 Ernennung zum Richter am Finanzgericht. Juli 1991 bis Juni 1992 Referatsleiter im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern. Juli 1992 Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. 1996 Ernennung zum Vorsitzenden Richter; daneben 1992-1996 im zweiten Hauptamt Richter am Oberverwaltungsgericht. 1995-1996 Mitglied des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern. 1997-2001 Richter am Bundesfinanzhof. Januar 2001 bis Oktober 2011 Richter des Bundesverfassungsgerichts (Zweiter Senat). Seit November 2011 Präsident des Bundesfinanzhofs. 2006 Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität Greifswald. 2007 Honorarprofessor an der Eberhard Karls Universität Tübingen. 2011 Verleihung des Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft; Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der Berliner Steuergespräche e. V.; Mitglied der Judicial Integrity Group; 2009-2011 Vorsitzender und seit 2012 stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission.

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