Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio

Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio begann seine berufliche Laufbahn 1970 als Kommunalverwaltungsbeamter im mittleren Dienst in Dinslaken. Während seiner dortigen Tätigkeit absolvierte er über den zweiten Bildungsweg das Abitur und studierte anschließend Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum sowie Sozialwissenschaften an der Universität Duisburg (jetzt Universität Duisburg-Essen). Nach Abschluss der beiden juristischen Staatsexamina in den Jahren 1982 und 1985 arbeitete Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio zunächst als Richter am Sozialgericht Duisburg, ehe er 1986 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Institut für öffentliches Recht der Universität Bonn wechselte. Dort wurde er ein Jahr später promoviert. 1990 folgte die Promotion im Fach Sozialwissenschaften. Nachdem er sich 1993 habilitiert hatte, wurde er im selben Jahr zum Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster berufen und folgte wenige Monate später einem Ruf auf einen Lehrstuhl an die Universität Trier. Von 1997 bis 2003 lehrte Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio an der Ludwigs-Maximilians-Universität in München öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte, seit 2003 ist er Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. 1999 wurde Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio zum Richter des Bundesverfassungsgerichts im Zweiten Senat ernannt. Sein Dezernat umfasste insbesondere das Europarecht, das Völkerrecht sowie das Parlamentsrecht. Die zwölfjährige Amtszeit endete am 19. Dezember 2011. Er lehrt heute als Universitätsprofessor in Bonn. Seit 2016 ist er Direktor des „Forschungskollegs normative Gesellschaftsgrundlagen“ der Universität Bonn.

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