Kollektiver Rechtsbruch – Gefahr für unser Leben und unsere Freiheit

Die Nichteinhaltung der von den Regierungen implementierten Corona Regeln ist ein Beispiel des kollektiven Rechtsbruchs. Dabei ist nicht gemeint, dass die Regeln gemeinsam gebrochen werden, denn wenn Individuen gemeinsam gegen Recht verstoßen, dann können die Taten den Einzelnen nachgewiesen werden.

Beim kollektiven Rechtsbruch versteckt sich der Einzelne hinter der Gemeinschaft. „Kollektivität zu behaupten, heißt Freistellung von Verantwortung zu behaupten“, so der Denker Bazon Brock in einem aktuellen Gespräch mit Convoco. Derjenige, der durch seine Nichtachtung der Regeln dazu beiträgt, dass die Pandemie sich weiter ausbreitet und dadurch andere in die Gefahr der Ansteckung bringt, verantwortet nicht sein Tun, bzw. sein Unterlassen, da „eine individuelle Zurechnung nicht möglich ist“.

 

Bereits im Jahr 2012 hat Convoco das Thema des kollektiven Rechtsbruchs diskutiert, damals allerdings in Hinblick auf die Nichteinhaltung der Maastrichter Verträge und die Finanzkrise. Heute hat dieses Thema eine andere Dimension und Brisanz.
 
Lesen Sie hier:

Kollektiver Rechtsbruch – Gefahr für unser Leben

Gedanken über das Recht in Anbetracht kollektiver Rechtsbrüche

Kollektive Rechtsbrüche gibt es seit der Antike. Bereits Seneca hat erkannt: je größer die Masse der Täter, desto skrupelloser der Einzelne. Fest steht, dass Recht ein unabdingbares Desiderat menschlichen Zusammenlebens ist. Es hat eine anthropologisch-soziologische unbestreitbare Daseinsberechtigung. Allerdings lehrt die rechtsgeschichtliche Erfahrung, dass sich das Gesetz nicht allzu weit vom gesellschaftlich Akzeptablen entfernen darf, wenn es befolgt werden will. Wenn der Bürger zwischen gesetztem Recht und dem, was er als Recht empfindet, trennt, ist Recht nicht mehr identisch mit seiner zwingenden Befolgung. Ergebnis ist der kollektive Rechtsbruch.

Gedanken über das Recht in Anbetracht kollektiver Rechtsbrüche (Edition 2012) von Christoph G. Paulus

Grenzen der Rechtsdurchsetzung

Das Konzept der Demokratie suggeriert eine Übereinstimmung von normativem Kollektivwillen und tatsächlichem Kollektivhandeln. Doch mit der Überantwortung des Rechts an staatliche Institutionen steigt die Gefahr kollektiver Rechtsbrüche. Dies kann Zeichen des gesellschaftlichen Fortschritts sein, aber auch ein rechtsstaatlich bedenkliches Defizit der Rechtsdurchsetzung aufscheinen lassen. Der Staat sollte nach Übereinstimmung von Norm und Faktum streben: entweder »edukatorisch« die Durchsetzung des Normbefehls betreiben oder in Weisheit auf Perfektion des Normenbestandes verzichten. Entscheidend ist, dass die Rechtsordnung glaubwürdig bleibt und in der Zeit nicht ihre Konsistenz verliert.

Grenzen der Rechtsdurchsetzung (Edition 2012) von Wolfgang Schön

Wolfgang Schön

Es gilt zu erkennen, dass es im eigenen Interesse liegt, sich Regelungen zu unterwerfen, die die persönliche Souveränität einschränken, dafür aber Schutz und Sicherheit bieten. Das Recht kann allerdings nur dann seine zivilisierende Rolle wahrnehmen, wenn es die ethisch-moralischen Anforderungen einer Gesellschaft widerspiegelt und die technischen, sozialen und gesellschaftlichen Veränderungen reflektiert bzw. begleitet. Nur dann kann Rechtstreue erwartet werden. 

Eröffnungsrede beim CONVOCO! Forum 2012 von Corinne M. Flick

Eine Regierung, die Reformen plant, braucht klare Strategien für die einzelnen Bereiche, in denen diese greifen sollen. Es ist dabei von elementarer Bedeutung, dass diese Strategien und Konzepte der Bevölkerung in verständlicher Form vermittelt werden, da es sonst keine Partizipation geben kann. Wenn die Bevölkerung eines Landes die Konzepte ihrer Regierung nicht nachvollziehen kann, fehlt es an Glaubwürdigkeit und Durchsetzungskraft, und langfristiger Erfolg bleibt aus. Good Governance zeichnet sich dadurch aus, dass die Menschen, die regiert werden, das Gefühl haben, an den Prozessen der Regierungsführung beteiligt zu sein.

Ein Plädoyer für >Good Governance< (Edition 2012) von Shaukat Aziz

Folge – oder Gegenstand – eines kollektiven Rechtsbruchs

Ingolf Pernice

Recht kann nicht vor kollektivem Rechtsbruch schützen. Das ordnende Recht und seine Achtung zu verteidigen, ist die Aufgabe der Einzelnen und liegt im Interesse aller. Denn das Recht ist die Bedingung für die Freiheit, so wie eine funktionsfähige Wirtschafts- und Währungsunion Voraussetzung für den Schutz des Eigentums in Europa ist.

Die Finanzkrise als Folge – oder Gegenstand – eines kollektiven Rechtsbruchs (Edition 2012) von Ingolf Pernice 

Wenn Sie mehr über das Thema wissen möchten, lesen Sie die Convoco Edition Kollektiver Rechtsbruch – Gefahr für unsere Freiheit oder besuchen Sie unsere Website für die Videos des Forums 2012

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